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Bewilligung

Die passive Veredelung ist ein bewilligungspflichtiges Verfahren, das Export und Import umfasst, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Andere Aus- und Einfuhrbestimmungen bleiben unberührt.

Das Verfahren der passiven Veredelung ist bewilligungspflichtig. Ein Anspruch auf eine Bewilligung besteht, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen (z.B. Schutz der Bevölkerung vor Seuchen).

Bitte beachten Sie: Andere Aus- und Einfuhrbestimmungen (z. B. veterinärrechtliche Vorschriften oder Bewilligungen von anderen Bundesämtern) werden durch die Bewilligung für die passive Veredelung nicht aufgehoben.

Bewilligungserteilung durch die Zollstellen

Bewilligungserteilung durch die Oberzolldirektion