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Bewilligungserteilung durch die Oberzolldirektion

Reichen Sie Ihre Bewilligungsanträge im Nichterhebungsverfahren sowie für vereinfachte Verfahren, die nicht von den Zollstellen bearbeitet werden, per E-Mail ein. Die Oberzolldirektion stellt diese Bewilligungen gegen eine Gebühr aus. Nutzen Sie Formular 47.85, um Ihre Anträge korrekt einzureichen.

Achtung:

Aus betrieblichen Gründen bitten wir Sie auf den Versand von Bewilligungsanträgen per Post zu verzichten.

Bitte senden Sie die Bewilligungsanträge mit den dazugehörigen Unterlagen per E-Mail an wirtschaft@bazg.admin.ch.

Die Oberzolldirektion bewilligt das Nichterhebungsverfahren sowie Fälle im vereinfachten Verfahren, für die die Zollstellen nicht zuständig sind. Die Bewilligungserteilung ist gebührenpflichtig.

Der Antrag um Erteilung einer Bewilligung ist mit Formular 47.85 an die OZD Sektion WIMA zu richten.

Weitere Informationen: