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Aktiver Veredelungsverkehr

Der aktive Veredelungsverkehr ermöglicht die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Waren zur Verarbeitung, wobei eine Bewilligung erforderlich ist. Diese Waren können auch von der Einfuhrsteuer befreit werden.

Aktiver Veredelungsverkehr

Beim aktiven Veredelungsverkehr handelt es sich um die vorübergehende Einfuhr von Waren zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung. Anstatt der normalen Einfuhr können Sie dieses zollfreie Verfahren nutzen, um Zollabgaben zu sparen und Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen.

Zollrückerstattung bei der aktiven Veredelung (Besonderes Verfahren)

Seit dem ersten Januar 2019 sind die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte aufgehoben. Das spezielle Verfahren der aktiven Veredelung ist davon jedoch nicht betroffen und Zollrückerstattungsanträge können weiterhin eingereicht werden.

Bewilligungsverfahren für aktive Veredelung

Das Verfahren der aktiven Veredelung erfordert eine Bewilligung, die gewährt wird, sofern keine überwiegend öffentliche Interessen dagegen sprechen. Die Regelung betrifft landwirtschaftliche Erzeugnisse, wenn ähnliche inländische Produkte nicht in ausreichender Menge verfügbar sind oder Preisnachteile nicht ausgeglichen werden können.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen