Zölle
Zölle sind indirekte Steuern, die auf Waren erhoben werden, welche ins schweizerische Zollgebiet verbracht werden. Sie werden auch Grenzzölle genannt. Binnen-, Ausfuhr- sowie Transitzölle existieren nicht mehr.
Die Zollerhebung in der Schweiz basiert ausschliesslich auf spezifischen Bemessungsgrundlagen, in der Regel auf dem Bruttogewicht. Die meisten anderen Länder erheben ihre Zölle aufgrund des Wertes.
Die Details finden Sie in den Zollbemessungsgrundlagen.
Viele Waren können im Rahmen von Freihandelsabkommen und Zollpräferenzen zu Gunsten der Entwicklungsländer unter Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen zollfrei oder zu einem ermässigten Zollansatz veranlagt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter den Links:
Freihandelsabkommen und Entwicklungsländer APS/GSP.
Ist die wirtschaftliche Notwendigkeit gegeben und sprechen keine überwiegenden öffentlichen Interessen dagegen, dürfen Waren unter bestimmten Voraussetzungen je nach Verwendungszweck zu einem reduzierten Zollansatz in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Zollerleichterungen je nach Verwendung.
Zollbemessungsgrundlagen
Die Seite erklärt die Grundlagen der zollrechtlichen Bemessung in der Schweiz, einschließlich der Bedeutung von Bruttogewicht und Eigengewicht für die Zollveranlagung, sowie spezifische Regelungen für verpackte und konservierte Waren.
Freihandelsabkommen
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Freihandelsabkommen abgeschlossen. Diese Vereinbarungen bieten Zollpräferenzen, die jedoch nur für Ware gelten, die die vereinbarten Ursprungsregeln erfüllen. Weitere Informationen zu derzeitigen und zukünftigen Freihandelsabkommen finden Sie beim SECO.
Zollerlass
Auf dieser Seite erfahren Sie, in welchen Fällen der Zollerlass angewendet wird und wie Sie einen Antrag darauf stellen können. Es werden die gesetzlichen Grundlagen und die Anforderungen für eine Erstattung oder Befreiung von Zollabgaben erläutert.