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Waren mit Zollerleichterung je nach Verwendungszweck

Bestimmte Waren können gestützt auf ihrer Verwendung zu einem reduzierten Zollansatz veranlagt werden.

Beispiel: Pflanzliche Öle, welche für die Herstellung von Kosmetika oder Farben verwendet werden, dürfen zum reduzierten Zollansatz veranlagt werden. Die reduzierten Zollansätze gelten für Personen, die eine entsprechende Verwendungsverpflichtung des BAZG besitzen.

Zollerleichterungsarten

Waren mit Zollerleichterungen je nach Verwendungszweck sind in folgenden Rechtserlassen geregelt:

  • Anhang 1 der Zollerleichterungsverordnung vom 4. April 2007 (ZEV; SR 631.012)
  • Zolltarifgesetz vom 9. Oktober 1986 (ZTG; SR 632.10).

Verwendungsverpflichtung

Wer für eine bestimmte Verwendung von Waren einen reduzierten Zollansatz in Anspruch nehmen will, muss vor der ersten Zollanmeldung beim BAZG eine entsprechende schriftliche Verwendungsverpflichtung hinterlegen.

Antragsformular für eine Verwendungsverpflichtung.

Die Liste der Verwendungsverpflichtungsinhaber (D123) ist im Internet verfügbar.

Weitere Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen