Wirtschaftliche und landwirtschaftliche Massnahmen
Hier finden Sie wichtige Informationen zu wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Massnahmen. Sie erhalten Einblicke in die Bewilligungspflicht für Ein- und Ausfuhren sowie die Verwaltung von Warenvorräten. Nutzen Sie die Links, um detaillierte Angaben zu erhalten.
Bewilligungspflicht (Ein- und Ausfuhrbeschränkungen)
Beim Import und Export bestimmter Waren müssen verschiedene Bewilligungen und Vorschriften beachtet werden. Diese umfassen sowohl Zertifizierungspflichten als auch bestimmte Beschränkungen und Verbote. Im elektronischen Zolltarif Tares können Sie die spezifischen Anforderungen nachschlagen.
Warenvorräte
Personen, die zu Beginn der Bewirtschaftungsperiode über Vorräte an landwirtschaftlichen Produkten verfügen, müssen eine neue Zollanmeldung einreichen. Dies gilt sowohl für selbst importierte als auch vor Ort erworbene Waren. Die Zollanmeldung muss spätestens am zweiten Tag der Bewirtschaftungsperiode eingereicht werden, um die korrekten Zollabgaben zu sichern.