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Flugreisen

Nutzen Sie die QuickZoll-App, um Waren bequem vor der Einreise in die Schweiz zu verzollen. Informieren Sie sich über die Zollbestimmungen für den grünen und roten Durchgang an Flughäfen.

QuickZoll, schneller über die Grenze

Laden Sie die offizielle App des BAZG herunter und verzollen Sie Ihre Waren ganz bequem vor dem Grenzübertritt. Mehr

In Flughäfen melden Sie Waren an, in dem Sie entweder den roten oder den grünen Durchgang wählen.

Grüner Durchgang

Den grünen Durchgang dürfen Sie benutzen, wenn Sie nur Waren mitführen:

In beiden Fällen dürfen die Waren keinen Beschränkungen und Verboten unterliegen und weder zeugnis- noch bewilligungspflichtig sein.

Sobald Sie den grünen Durchgang betreten, gilt dies als verbindliche Zollanmeldung. Bei einer Kontrolle durch das Zollpersonal können Sie eine Zollanmeldung nicht mehr nachholen. Sie machen sich also strafbar, wenn Sie den grünen Durchgang wählen und verbotene, bewilligungs- oder abgabenpflichtige Waren mit sich führen.

Roter Durchgang

Führen Sie abgabenpflichtige Waren mit oder solche die Beschränkungen unterliegen, nehmen Sie den roten Durchgang. Neben der Warenanmeldung beantworten unsere Mitarbeitenden auch allfällige Fragen. Sind Sie unsicher, ob Sie Waren anmelden müssen, benutzen Sie den roten Durchgang.

Sie reisen nicht mit Privatwaren, sondern mit Handelswaren in die Schweiz? Dann gelten die Vorschriften für Firmen. Informationen zur Einfuhr von Handelswaren finden Sie unter folgendem Link: Information Firmen.

Weitere Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen