FAQ Aussenhandelsstatistik
Diese Seite beantwortet häufig gestellte Fragen zur Aussenhandelsstatistik der Schweiz, einschliesslich Definitionen, Datenverfügbarkeit und Bereitstellungsmethoden. Sie erklärt auch die Unterscheidung zwischen Handelstotals und den darin enthaltenen Komponenten.
Definition
Grundsätzlich beinhaltet der Aussenhandel den grenzüberschreitenden Warenverkehr, das heisst, den Import, den Export und den Transit von Handelswaren. Der Einkaufstourismus ist hier nicht enthalten.
Für weitere Details: hier (Erhebungskonzept) klicken.
Nein. Dienstleistung werden gemäss dem aussenhandelsstatistischen Konzept des BAZG nicht erfasst. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) publiziert Statistiken über den grenzüberschreitenden Handel von Dienstleistungen.
Die aussenhandelsstatistischen Ergebnisse werden nach dem konjunkturellen Total (Total 1) und dem Gesamttotal (Total 2) veröffentlicht. Die beiden Totale unterscheiden sich darin, dass die Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenständen und Antiquitäten im Total 2 enthalten sind, im Total 1 hingegen nicht. Das Total 1 wird in erster Linie für die konjunkturelle Betrachtung beigezogen, während für die Messung der Gesamtströme und die Vergleiche mit anderen Ländern vorzugsweise das Gesamttotal (Total 2) verwendet wird.
Datenverfügbarkeit und Zugriff
Die ältesten Ergebnisse datieren aus dem Jahr 1847. In elektronischer Form sind ausführliche Daten ab dem Jahr 1988 lieferbar.
Die Aussenhandelsergebnisse sind nach nationalen und internationalen Nomenklaturen gegliedert (Verzeichnissen), namentlich nach Warengruppen (Warenart, Verwendungszweck, CPA, usw.), Industriezweigen (NOGA), Länder (-gruppen und Kontinenten), Kantonen und Verkehrsmitteln.
Ja. Der Aussenhandel wird auch nach der Unternehmensgrösse aufgeschlüsselt. Die KMU sind marktwirtschaftliche Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte zählen. Grosse Unternehmen zählen 250 und mehr Beschäftigte. Für weitere Details: siehe Definition des BFS.
Die Erscheinungsdaten der neusten Aussenhandelsergebnisse sind hier aufgelistet.
Die wichtigsten Ergebnisse können kostenlos von der Website oder ab der Basisversion der Datenbank Swiss-Impex heruntergeladen werden. Kundenspezifische Produkte können gemäss den festgelegten Bedingungen und der Preisliste bei der Einheit «Statistische Informationen» des BAZG bestellt werden.
Nein. Aus rechtlichen Gründen (Datenschutz) darf das BAZG Dritten gegenüber keine Angaben zu den beteiligten Unternehmen weitergeben. Darunter fällt auch die blosse Bekanntgabe von Firmennamen.
Methode
Während des laufenden Jahres bzw. bis Mitte Mai des Folgejahres werden die aussenhandelsstatistischen Daten berichtigt (Nacherfassungen, Korrekturen usw.). Erst nach diesem Zeitpunkt haben die Ergebnisse definitiven Charakter.
Ja. Die Aussenhandelsindizes schlüsseln die nominale Entwicklung in eine Preis- und in eine Volumenkomponente auf. Sie ermöglichen damit eine Aussage über die reale Entwicklung des Aussenhandels für das konjunkturelle Total und sämtliche Warengruppen nach dem Warenart, Verwendungszweck und CPA Klassifikation.
In der Aussenhandelsstatistik des BAZG ist der Grenzübertritt das relevante Kriterium. Für die VGR und die Zahlungsbilanz ist es dagegen der Eigentumswechsel. International sind diese zwei uneinheitlichen Definitionen die Regel. Das Kriterium Grenzübertritt entspricht den Normen der UNO (IMTS) und der Eigentumswechsel den Normen des Internationalen Währungsfonds (BPM). Das Bundesamt für Statistik erläutert die Umrechnung der Aussenhandelsdaten in die Ergebnisse der VGR in einer methodologischen Notiz.
Kontakt Aussenhandelsstatistik
Taubenstrasse 16
3003 Bern
Montag 08.00 h - 11.30 h 13.30 h - 17.00 h Dienstag 08.00 h - 11.30 h 13.30 h - 17.00 h Mittwoch 08.00 h - 11.30 h 13.30 h - 17.00 h Donnerstag 08.00 h - 11.30 h 13.30 h - 17.00 h Freitag 08.00 h - 11.30 h 13.30 h - 17.00 h