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R-120 Grenzüberschreitender Verkehr mit Alkohol und Tabak

In der Richtlinie 120 (R-120) finden Sie Informationen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von Bier, Spirituosen, Ethanol, alkoholhaltigen Waren und Tabak. Zudem werden die jeweils zuständigen Behörden für weitere Auskünfte und allfällige Bewilligungen genannt.

Informationen zum grenzüberschreitenden Verkehr mit Alkohol und Tabak finden sich auch in den Bemerkungen zum Zolltarif - Tares.

Aktualisierungen und Ergänzungen

Biersteuer

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Spirituosensteuer

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Tabaksteuer

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