Alkoholabgaben und VEG
Erfahren Sie mehr über die Abgaben auf Spirituosen und alkoholhaltiges Bier bei der Einfuhr in die Schweiz. Die vorausgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) stellt sicher, dass die Kosten für die Entsorgung und Wiederverwertung von Altglas verursachergerecht verteilt werden.
Wir erheben die Spirituosensteuer auf alle Spirituosen, Brände, Aperitifs etc. bei der Einfuhr in die Schweiz.
Alkoholhaltiges Bier und Biermischgetränke unterliegen der Biersteuer.
Durch die vorgezogene Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas (VEG) werden die Kosten der Altglasentsorgung und Wiederverwertung verursachergerecht verteilt.
Kontakt Bereich Alkohol
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont
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