Publikationen zugelassene Empfänger und Versender
Als so genannter zugelassener Empfänger (ZE) können Sie als Firma an einem zugelassenen Ort (i.d.R. Firmendomizil) die Einfuhrzollanmeldung vornehmen. Als zugelassener Versender (ZV) die Ausfuhrzollanmeldung. Hier finden Sie alle Informationen, um sich ein Bild über die Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen und die Prozessauflagen zu machen. Wir bieten die ZVE Prozesse «Standard» und «1 Zuständige Lokalebene» an.
Informationen Allgemein
Informationen Standard
Der Fragebogen für Antragstelle für das ZVE-Verfahren kann direkt bei der zuständigen Dienststelle bezogen werden.
Informationen 1 Zuständige Lokalebene (ZLE)
Das Schreiben "Bewilligung für das vereinfachte Verfahren für den Versand und/oder Empfang" kann direkt bei der zuständigen Dienststelle bezogen werden.