Pferde: Einfuhrverfahren in die Schweiz
Wenn ein Pferd dauerhaft in der Schweiz bleiben soll, benötigen Sie eine Zollanmeldung mit allen notwendigen Unterlagen. Die Einfuhrabgaben enthalten sowohl Zölle als auch die Mehrwertsteuer. Besondere tarifliche Bedingungen können Einfluss auf die Zollkosten haben, abhängig von der Tierkategorie und anderen Merkmalen.
- Handelsrechnung oder Kaufvertrag
- Equidenpass
Die Einfuhrabgaben bestehen aus dem Einfuhrzoll und der Mehrwertsteuer (2,6 % auf dem Wert inkl. Zollabgaben). Der Einfuhrzoll wird pro Tier erhoben und beträgt:
Die Zollkontingentsanteile (3822 Stück) werden nach der Reihenfolge der Annahme der Einfuhrzollanmeldung «Windhund an der Grenze» zugeteilt.
Informationen zur vorübergehenden Einfuhr in die Schweiz finden Sie unter folgendem Link: Pferde - vorübergehende Einfuhr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV .
Haben Sie alle nötigen Informationen gefunden, dann...
- können Sie Ihr Pferd elektronisch mit der passenden Applikation anmelden oder
- durch eine Verzollungsagentur/Speditionsunternehmung anmelden lassen.
Unsere Öffnungszeiten und Adressen
Bitte beachten Sie für die Zollanmeldung (Veranlagung) von Handelswaren die Öffnungszeiten der Zollstellen. Zollanmeldungen sind von Montag bis Freitag während der Veranlagungszeiten möglich, einige Zollstellen haben zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet. Die detaillierten Öffnungszeiten finden Sie im Dienststellenverzeichnis.