Nationale Durchfuhr
Das nationale Durchfuhrverfahren regelt den Transport von unverzollten Waren (Waren des zollrechtlich nicht freien Verkehrs) unter zollamtlicher Aufsicht zwischen verschiedenen Zolldienststellen.
Die Abwicklung des Durchfuhrverfahrens erfolgt im Warenverkehrssystems «Passar».
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In folgenden Fällen müssen unverzollte oder zur Ausfuhr veranlagte Waren unter zollamtlicher Aufsicht gehalten und im nationalen Durchfuhrverfahren angemeldet werden:
- Sie befördern Ihre Waren zwischen zwei Inlanddienststellen,
- von einer Grenzdienststelle zu einer Inlanddienststelle, oder
- von einer Inlanddienststelle zu einer Flughafendienststelle.
Hinweis: Waren, die Sie von einer Inlanddienststelle nach einer Grenzdienststelle oder zwischen Grenzdienststellen befördern, müssen Sie grundsätzlich im gemeinsamen Versandverfahren (gVV) anmelden.
Abwicklung des nationalen Durchfuhrverfahrens
Für die Abwicklung des Transitverfahrens sind die Ausführungsbestimmungen gemäss der Richtlinie 14-10 massgebend.