Bahnreise
Mit der QuickZoll-App können Reisende ihre Waren bequem vor dem Grenzübertritt in die Schweiz deklarieren. Es gibt mehrere Möglichkeiten, Waren anzumelden, sowohl mit als auch ohne Zollpersonal im Zug. Bestimmte Waren unterliegen Beschränkungen und müssen bei einem von BAZG-Mitarbeitern besetzten Grenzübergang angemeldet werden.
QuickZoll, schneller über die Grenze
Laden Sie die offizielle App des BAZG herunter und verzollen Sie Ihre Waren ganz bequem vor dem Grenzübertritt. Mehr
Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, Ihre Waren beim Zoll anzumelden, wenn Sie mit dem Zug in die Schweiz einreisen. Abgesehen von der Verzollungs-App QuickZoll stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten offen:
- Ist im Zug Zollpersonal anwesend, müssen Sie alle mitgeführten Waren unaufgefordert anmelden. Die mündliche Anmeldung ist verbindlich.
- Ist kein Zollpersonal anwesend, können Sie
- den Zug beim Grenzbahnhof verlassen und Ihre privaten Waren schriftlich anmelden (schriftliche Selbstanmeldung bei einer Anmeldebox); oder
- die Waren nachträglich, innerhalb von 7 Tagen, bei jeder Zollstelle während der Öffnungszeiten zur Verzollung anmelden.
Wichtige Informationen
In gewissen regionalen Zügen dürfen Sie nur Privatwaren mitführen
- die innerhalb der Freimengen oder der Wertfreigrenze von 150 Franken abgabenfrei sind; oder
- die Sie mit der App QuickZoll verzollt haben.
Achten Sie auf die entsprechende Beschriftung am Zug oder die Lautsprecherdurchsage!
Waren, die Beschränkungen, Bewilligungen oder Verboten unterliegen (z. B. Waffen, lebende Tiere und Artenschutzwaren) müssen Sie bei einem durch das Personal des BAZG besetzten Grenzübergang anmelden.
Weitere Informationen
Sie reisen nicht mit Privatwaren, sondern mit Handelswaren in die Schweiz? Dann gelten die Vorschriften für Firmen. Informationen zur Einfuhr von Handelswaren in Zügen finden Sie im Bereich Bahnverkehr in der Rubrik Information Firmen.