LSVA-Konto
Das bestehende System zur Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird bald durch ein neues System ersetzt, das bis Ende 2025 installiert sein muss. Ab dem 1. Januar 2025 treten zudem entscheidende Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft. Diese Änderungen betreffen unter anderem den Zinssatz zur Verzugs- und Vergütungszinsregelung für Bundessteuern.
Das bestehende System zur Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA II) erreicht bald sein Lebensende und wird vollständig erneuert. Die Ablösung durch das neue System (LSVA III) muss bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Mehr Infos
Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) ab 1.1.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die für Sie als Unternehmen relevant sein könnten. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Einforderung öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2025
Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das verminderte Zinsniveau an. Ab 2025 gilt bei Verzug, für Rückerstattungen und bei bedingter Zahlungspflicht ein Zinssatz von 4,5 Prozent.
Verordnung des EFD über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern