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Lohnbrennerei

Lohnbrennereien verarbeiten Rohstoffe im Auftrag Dritter. Die Vergabe von Konzessionen erfolgt basierend auf den wirtschaftlichen Anforderungen des Landes. Die Einhaltung spezifischer Richtlinien und die Nutzung von Tools wie «alco-dec» sind zwingend.

Das Formular «Rohstoff-Empfangsschein» wurde geringfügig angepasst. Bitte verwenden Sie ab sofort, das aktuelle Dokument.

Lohnbrennereien brennen die Rohstoffe von Dritten und dürfen - soweit sie nicht eine weitere Konzession besitzen - nicht auf eigene Rechnung, sondern nur aufgrund eines Brennauftrages brennen. Konzessionen für Lohnbrennereien (Art. 5 AlkG) werden gemäss den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes ausgestellt. Dabei werden Standort, Nachfrage und Qualität bisher produzierter Brände überprüft und berücksichtigt.

Die Lohnbrennereien arbeiten gemäss den Richtlinien des Pflichtenhefts für Lohnbrennerinnen und Lohnbrenner.

Animation zur Entgegennahme der Rohstoffe mit der Applikation «alco-dec»

Animation zur Entgegennahme der Rohstoffe mit Hilfe eines Rohstoffempfangsscheins

Weitere Informationen

Kontakt Bereich Alkohol

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont