1 zuständige Lokalebene für zugelassene Empfänger und Versender mit mehreren Standorten
Zugelassene Empfänger und Versender mit mehreren Standorten können alle Zollanmeldungen über eine zentrale Lokalebene abwickeln. Indem Sie sich nur einer zuständigen Standortebene zuordnen lassen, profitieren Sie von einer optimierten Zollabwicklung. Nutzen Sie sämtliche zugelassenen Orte schweizweit, unabhängig vom Betreiber.
Zugelassene Empfänger und Versender (ZE und ZV), die heute wegen mehrerer Standorte mehrere ZE bzw. ZV Bewilligungen innehaben, können den Antrag stellen, nur noch einer einzigen zuständigen Lokalebene zugeteilt zu werden.
Als «Bewilligungsinhaber mit einer zuständigen Lokalebene» ergeben sich für Sie folgende Abweichungen zum Standardprozess:
Zuständige Lokalebene
- Sie erhalten einen Ansprechpartner.
- Das BAZG teilt Sie einer zuständigen Lokalebene zu. Dieser übermitteln Sie anschliessend sämtliche Zollanmeldungen.
Zugelassene Orte
- Warenzufuhr schweizweit möglich
- Sie können alle zugelassenen Orte im gesamten Zollgebiet nutzen und zwar unabhängig davon, wer sie betreibt.
- Jedem zugelassenen Ort wird eine zuständige Dienststelle zugewiesen (siehe unten).
Zusätzliche Beteiligte
- Verantwortliche Person am zugelassenen Ort
- Zuständige Dienststelle
- Sie müssen bei jedem zugelassenen Ort einen Ansprechpartner bezeichnen, der Sie in Zollbelangen vor Ort vertritt.
- Die für den zugelassenen Ort zuständige Dienststelle führt die Kontrollen durch.