Vorübergehende Einfuhr und Ausfuhr
Diese Seite bietet umfassende Informationen zu den Regelungen der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr in Übereinstimmung mit dem Istanbuler Übereinkommen und den relevanten Artikeln des Zollgesetzes und der Zollverordnungen. Nutzen Sie diese Informationen, um Ihre Import- und Exportvorgänge rechtlich sicher zu gestalten.
Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung (Istanbuler Übereinkommen; SR 0.631.24)
Artikel 9, 47 und 58
Zollverordnung (ZV; SR 631.01)
Artikel 30 bis 37 sowie 162 bis 164
Zollverordnung des BAZG (ZV-BAZG; SR 631.013)
Artikel 52 bis 55
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen