Veredelungsverkehr
Veredelungsverkehr beschreibt den Umgang mit Waren, die zur Weiterverarbeitung ins oder aus dem Zollgebiet gelangen. Diese Seite erläutert die zollrechtlichen Grundlagen der aktiven und passiven Veredelung und verweist auf relevante Artikel im Zollgesetz sowie in den einschlägigen Verordnungen. Die aufgeführten Dokumente sind entscheidend für die korrekte Abwicklung dieser Prozesse.
Aktive Veredelung
Art. 12, 59
Art. 40 - 44, 165 - 170
Art. 1, 3 - 6
SR 631.013 Zollverordnung des BAZG
Art. 56, 57, Anhang
Passive Veredelung
Art. 13, 60, 132 Abs. 7
Art. 45 - 49, 171 - 173
Art. 2
SR 631.013 Zollverordnung des BAZG
Art. 56, 57, Anhang
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen