Rückerstattungen und Begünstigungen
Formulare zu Rückerstattungen und Begünstigungen für in- und ausländische Fahrzeughalter.
Holz
Unbegleiteter Kombi-Verkehr UKV
Die Rückerstattung der LSVA für Fahrten im UKV wird per 1. Januar 2026 aufgehoben.
Gesuche um Rückerstattung für Fahrten, die im 2025 durchgeführt wurden, können noch innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Fahrt stattgefunden hat, beim BAZG eingereicht werden.
Für weitergehende Fragen betreffend künftige Umschlags- und Verladebeiträge im Rahmen des UKV wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Verkehr (BAV).