Zum Hauptinhalt springen

Internetshopping: Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer

Wer im Ausland einkauft und Waren in die Schweiz bringt, kann sich die ausländische Mehrwertsteuer unter Umständen zurückerstatten lassen. Zuständig dafür ist jedoch nicht das BAZG, sondern der ausländische Verkäufer oder ein Tax-Refund-Dienstleister. Die schweizerische Mehrwertsteuer muss bei der Einfuhr dennoch entrichtet werden.

Wir können Ihnen die ausländische MWST nicht zurückerstatten.

Wenn Sie im Ausland gekaufte Waren persönlich in die Schweiz bringen, haben Sie häufig die Möglichkeit, sich die ausländische MWST durch den ausländischen Verkäufer oder ein Tax-Refund-Unternehmen erstatten zu lassen. Diese Serviceunternehmen haben nichts mit dem
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu tun; sie arbeiten insbesondere nicht in unserem Auftrag.

Für die Rückerstattung bestehen je nach Staat unterschiedliche Voraussetzungen. Allenfalls füllt der Verkäufer ein Rückerstattungsformular aus, auf dem die ausländische Zollbehörde den Export in die Schweiz bestätigt.

Weitere Informationen zur Rückerstattung der ausländischen MWST können wir Ihnen nicht geben. Allenfalls erteilt Ihnen die entsprechende Zollbehörde Auskünfte. Die ausländischen Zollbehörden finden Sie unter folgendem Link der Weltzollorganisation.

Die schweizerische MWST ist auch zu bezahlen, wenn die ausländische MWST nicht zurückerstattet wird. Im Bereich der Mehrwertsteuern gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.

Weitere Informationen