R-10 Zollverfahren
In der Richtlinie 10 (R-10) finden Sie Vorschriften und Informationen, was die anmeldepflichtige Person bei der Ein- und Ausfuhr von Waren berücksichtigen muss. Des Weiteren geben die Richtlinien Auskunft über die vereinfachten Verfahren (z. B. zugelassene Versender und Empfänger) und die besonderen Verfahren (bspw. die aktive Veredelung oder das Verfahren der vorübergehenden Verwendung).