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FremdmitteilungVeröffentlicht am 12. Januar 2026

Zollansätze bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten ab 1. Februar 2026

Bern, 12.01.2026 — Änderung der Verordnung des EFD über die anwendbaren beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.722.1).
Ab 1. Februar 2026 gelten neue bewegliche Teilbeträge. Infolge der Preisentwicklungen der Rohstoffe der letzten Monate werden die Zollansätze teilweise ansteigen. Die Importeure werden gebeten, dieser Situation Rechnung zu tragen.
Die entsprechende Änderung der Verordnung sowie die massgebenden Preisdifferenzen werden so bald als möglich im Internet veröffentlicht (Schweizerisches Handelsamtsblatt SHAB).