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Kollektiv-Verantwortlichkeitsmarke

Die Kollektiv-Verantwortlichkeitsmarke ist ein bestimmtes Zeichen, das der Kennzeichnung von Uhrengehäusen vorbehalten ist und beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle registriert werden muss.

PREZIUS – Die neue digitale Anwendung der Edelmetallkontrolle

Seit dem 01. Mai 2024 ist PREZIUS, die neue digitale Anwendung der Edelmetallkontrolle, in Betrieb. Sie deckt derzeit bereits die Bereiche der amtlichen Prüfung und Stempelung sowie der Analysen / Expertisen ab und wird künftig zum einzigen Werkzeug für die Registrierung oder die Erneuerung einer Verantwortlichkeitsmarke werden.

Um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten, ersuchen wir Sie, bereits jetzt ein Benutzerkonto auf dem elektronischen Portal des BAZG einzurichten. Eine entsprechende Anleitung finden Sie unter folgendem Link.

Die Kollektiv-Verantwortlichkeitsmarke ist ein bestimmtes Zeichen, das der Kennzeichnung von Uhrengehäusen vorbehalten ist und beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle registriert werden muss. Es kann von mehreren Herstellern verwendet werden, um ihre Werke zu kennzeichnen, wenn sie in derselben Organisation oder demselben Berufsverband zusammengeschlossen sind.

Jeder berechtigte Mitnutzer erhält eine persönliche Kontrollnummer, die in das eingetragene Markenbild aufgenommen wird. Wie im folgenden Beispiel dargestellt, werden die Buchstaben «XXX» durch die entsprechende Nummer ersetzt.

Ein einfaches, rechteckiges Symbol mit drei X-Zeichen in der Mitte. Es hat eine abgeschrägte Kante auf der rechten Seite.

Registrierung einer Kollektiv-Verantwortlichkeitsmarke

Die Registrierung oder Erneuerung einer Kollektiv-Verantwortlichkeitsmarke erfolgt auf die gleiche Weise wie bei Verantwortlichkeitsmarken, jedoch muss die Organisation oder Vereinigung, welche die Registrierung beantragt hat, zusätzlich die folgenden Dokumente einreichen:

  • Das Reglement für die Verwendung des betroffenen Stempels
  • Das Verzeichnis mit den zur Verwendung berechtigten Fabrikanten mit jeweils:
    • Vor- und Nachname oder Firmenbezeichnung
    • Persönliche Kontrollnummer
    • Firmensitz und Wohnsitz
    • Das Datum und die Unterschrift des Gesuchstellers oder seines Vertreters

Informationen für die Registrierung einer Verantwortlichkeitsmarke

Informationspflicht

Der Inhaber einer Kollektiv-Verantwortlichkeitsmarke ist dazu verpflichtet, das Zentralamt für Edelmetallkontrolle über alle Änderungen zu informieren, die sowohl die ursprünglich für die Registrierung seiner Marke erforderlichen rechtlichen Angaben wie auch alle Änderungen in Bezug auf die Vorschriften und die Liste der Hersteller betreffen. Sämtliche erforderliche Angaben müssen stets auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Registrierungs- und Erneuerungsgebühren

Die Gebühren für die Registrierung oder Erneuerung einer Kollektiv-Verantwortlichkeitsmarke entsprechen denjenigen einer Verantwortlichkeitsmarke und die Laufzeit entspricht der gleichen Gültigkeitsdauer (CHF 800.-- für 20 Jahre). Hinzu kommen jedoch die Gebühren für jeden Mitnutzer in einer Höhe von CHF 200.-- pro Teilnehmer, der im oben genannten Verzeichnis aufgeführt ist. Für jeden neuen Mitnutzer und bei jeder Erneuerung ist die gleiche Gebühr zu entrichten.

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