Inkraftsetzung Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indien
Die präferenziellen Ansätze im Rahmen des umfassenden Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (TEPA) werden auf das Datum des Inkrafttretens im elektronischen Zolltarif Tares angepasst. Ab dem gleichen Zeitpunkt werden Indien die Zollpräferenzen nach dem Allgemeinen Präferenzensystem für Entwicklungsländer nicht mehr gewährt.

Dokumente und Informationen im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EFTA-Indien
Richtlinie R-30
Websites
Zirkular
Merkblätter / Publikationen
Merkblatt über die Ausstellung und Verwendung von Ursprungsnachweisen
Übersicht der Freihandelsabkommen für Industrieprodukte
Ursprungsnachweise im Rahmen der Freihandelsabkommen für unverzollt wiederausgeführte Waren (z.B. ab Zollfreilager)
Merkblatt zur Bestimmung der formellen Gültigkeit von Präferenznachweisen
Liste der Wertgrenzen
Ermächtigter Ausführer (EA); Ausfertigung von Ursprungsnachweisen im vereinfachten Verfahren
Freihandelsabkommen mit Überseestaaten
Lieferantenerklärungen im Inland - Änderungen per 1.10.2025