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ICS2 Release 2 ist seit 1. März 2023 produktiv

Am 1. März 2023 wurde das ICS2 Release 2 eingeführt. Es ersetzt das bisherige Security Amendment für die Luftfracht und bringt neue Anforderungen an die Wirtschaftsbeteiligten, einschließlich einer Übergangsfrist bis zum 2. Oktober 2023. Interessierte Unternehmen müssen den Übergang zur neuen Version an die zuständige Stelle melden.

Eine Grafik zeigt ein Schema für ICS2 mit verschiedenen Transportmitteln und einem weltweiten Netz über einer Schweizer Karte.

Wichtig zu wissen für Release 2

  • ICS2 löst das heutige Security Amendement (SA) bei der Luftfracht vollständig ab
  • Anforderungen und Dokumente der TAXUD, auf der Basis des ZESA - Abkommens sind auch für die Schweiz gültig
  • Release 2 betrifft Wirtschaftsbeteiligte wie Postdienste, Expresskurier- und Luftfrachtdienste und weitere Wirtschaftspartner, welche sich am Multiple Filing beteiligen wollen.
  • Die Vorausanmeldung für Luftfrachtdienste erfolgt vor Verlad (Pre-Loading Advanced Cargo Information, PLACI)
  • Der vollständige Datensatz wird im Luftverkehr vor Ankunft der Ware mittels Entry Summary Declaration (ENS) übermittelt
  • Zusätzlich wird eine Ankunftsanmeldung von der Luftfrachtgesellschaft beim Eintreffen des Flugzeugs im Sicherheitsraum verlangt
  • Für Wirtschaftsbeteiligte, welche bereits heute Release 1 anwenden, ist die Transitionsstrategie von Release 1 zu Release 2 zu beachten. Für die schrittweise Einführung besteht eine Übergangsfrist bis spätestens 2. Oktober 2023
  • Betroffene Wirtschaftsbeteiligte melden den Zeitpunkt der Ablösung von Security Amendment und Umsetzung von ICS2 an folgende Stelle raa.ics@bazg.admin.ch.

Um auf europäischer Ebene (EU, Schweiz und Norwegen) einen reibungslosen Übergang von ICS2 Release 1 zu Release 2 zu gewährleisten, beachten Sie bitte die von der Europäische Kommission (TAXUD) publizierten Information zu Release 2 und Ziffer 8 der Transitionsstrategie.

Als Wirtschaftsbeteiligter wollen Sie sich am Multiple Filing beteiligen

  • Ab Release 2 haben Sie die Möglichkeit sich an den Vorabübermittlung der Cargo-Informationen zu beteiligen
  • Multiple Filing bedeutet, dass eine Entry Summary Declaration (ENS) aus zwei oder mehreren einzelnen ENS-Teilanmeldungen (Datensätzen) besteht, welche zusammen eine komplette ENS-Anmeldung ausmachen
  • Unterschiedliche Wirtschaftsbeteiligte in der Lieferkette können sich an der Datenübermittlung beteiligen und Sicherheitsanmeldung vervollständigen. Wenn Sie an einer Datenübermittlung mittels Multiple Filing interessiert sind, kontaktieren Sie direkt die Beförderer.
  • Die Verantwortlichkeit für die Sicherheitsvorausanmeldung liegt grundsätzlich beim Beförderer
  • Die Übermittlung erfolgt über das Shared Trade Interface der TAXUD. Zur Übermittlung der Entry Summary Declaration (ENS) - Daten ist eine EORI Nummer zur Identifikation erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der CIRCABC Plattform