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Veröffentlicht am 7. Oktober 2024

Für Fachleute: «E-Begleitdokument und E-Com ergänzen unsere Digitalisierungspläne perfekt»

Im Kurzinterview mit «Forum Z.» erklärt Manuela Neeb, Head of customs DB Schenker und Mitglied der Kommission Zoll von Spedlogswiss, wie eine durchgehend digitale Kommunikation mit der EZV die Arbeit einer Speditionsfirma verändert.

E-Begleitdokument und E-Com in Kürze

Die beiden Anwendungen E-Begleitdokument und E-Com werden per 1. Juli 2020 in den produktiven Betrieb genommen. E-Com ist ein Modul innerhalb von e-dec, E-Begleitdokument eine eigenständige Anwendung. Gemeinsam ermöglichen sie eine papier- und berührungslose Kommunikation zwischen Zollstelle und Zollanmelder. Konkret sind neben der Zollanmeldung neu auch die Einreichung von Begleitdokumenten, Gesuchen und Unterlagen sowie auch die Erledigung von Rückfragen und Beanstandungen digital möglich. Dies entspricht dem neuen Grundprozess im Warenverkehr und bildet gleichzeitig einen Zwischenschritt zur vollständigen Ablösung von e-dec und NCTS durch das neue DaziT-Warenverkehrssystem «Passar» ab 2023. Die Nutzung von E-Begleitdokument und E-Com ist für Zollanmelder optional (kein Obligatorium).