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Verzollung und Einfuhrvorschriften für Sendungen

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz neue Mehrwertsteuersätze. Sendungen aus dem Ausland unterliegen Zoll- und Steuererhebungen, bei denen die Post oder Kurierdienste die Zollanmeldung anhand der Absenderangaben vornehmen. Bestimmte Waren sind von Abgaben befreit, während andere speziellen Einfuhrvorschriften unterliegen.