EDV-Vorschriften Mineralölsteuer
Die elektronische Abwicklung von Steuerangelegenheiten für Mineralölerzeugnisse erfordert strikte Einhaltung der EDV-Vorschriften. Diese beinhalten Richtlinien für periodische Meldungen und Steueranmeldungen in verschiedenen Bereichen, wie zugelassene Lager oder Herstellungsbetriebe von biogenen Treibstoffen. Die Anwendung dieser Vorschriften sichert eine effiziente und korrekte Abwicklung steuerlicher Verpflichtungen.
Merkblatt - Steuerfreilager EDV-Vorschriften für die periodische Meldung
Merkblatt - Erdölraffinerie als zugelassenes Lager EDV-Vorschriften für die periodische Meldung
Merkblatt – Pflichtlager ausserhalb zugelassener Lager EDV-Vorschriften für die periodische Meldung
Merkblatt – Zugelassene Lagerinhaber, Pflichtlagerhalter und Importeure EDV-Vorschriften für die periodische Meldung
Merkblatt – Herstellungsbetriebe von biogenen Treibstoffen EDV-Vorschriften für die periodische Meldung
Übersicht der Datensätze