Dashboard Warenverkehr
Zentrale Informationen & Dokumente zum grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Newsticker
Freihandelsabkommen EFTA-Jordanien und bilaterales Landwirtschaftsabkommen Schweiz-Jordanien
Das revidierte PEM-Übereinkommen ist ab 1.2.2026 anwendbar (Abkommen der Zone 1).
Freihandelsabkommen – Revidiertes PEM-Übereinkommen sieht keine Ursprungsnachweise EUR-MED mehr vor
Die Übergangsfrist ist am 31.12.2025 abgelaufen. In Freihandelsabkommen, welche die revidierten PEM-Regeln anwenden, können keine Ursprungsnachweise EUR-MED mehr ausgestellt werden.
Aktualisierte Richtlinien zum grenzüberschreitenden Verkehr mit Alkohol und Tabak
Die aktualisierten Richtlinien 120 (R-120) bieten umfassende Informationen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von Bier, Spirituosen, Ethanol, alkoholhaltigen Waren und Tabak. Diese gelten ab Februar 2026.
R-10 (Zollverfahren) – Aktualisierungen in den Bereichen Einfuhr, Ausfuhr und ZVE
Folgende Richtlinien wurden aktualisiert und gelten ab sofort: R-10-00 Einfuhrzollveranlagungsverfahren (Ziffer 0 neu, generelle Anpassung an Passar), R-10-10 Ausfuhrzollveranlagungsverfahren (Ziffer 0 neu, generelle Anpassung an Passar), R-10-21 Zugelassene Versender und Empfänger (punktuelle Aktualisierungen) und ZVE Prozessbeschrieb (punktuelle Aktualisierungen).
Jahr 2025: Chemie-Pharma hievt Exporte auf neuen Rekord
Der schweizerische Aussenhandel vermochte im Jahr 2025 in beiden Handelsrichtungen zuzulegen. Die Exporte nahmen um 1,4 Prozent auf 287,0 Milliarden Franken zu und erreichten damit einen neuen Rekordstand. Die Importe stiegen – nach zwei Vorjahren im Minus – um 4,5 Prozent auf 232,7 Milliarden Franken. Dies entspricht dem zweithöchsten Wert in der Geschichte. Die Handelsbilanz wies einen Überschuss von 54,3 Milliarden Franken aus.