Zum Hauptinhalt springen

Business Model

Sie müssen Ihre Waren elektronisch zur Einfuhr anmelden, wobei das IT-System e-dec die Anmeldung nach zollinterner Risikoanalyse klassifiziert. Je nach Ergebnis sind unterschiedliche Kontroll- und Freigabeprozesse vorgesehen.

E-dec wird schrittweise durch das neue einheitliche Warenverkehrssystem «Passar» abgelöst.

Mehr Informationen

Prozessübersicht e-dec Import

Ein Flussdiagramm zeigt den Prozess der Einfuhrzollanmeldung bei einer Zollstelle. Es umfasst Schritte wie Übermittlung, Plausibilisierung und Kontrolle.
Einfuhrzollanmeldung - Erstübermittlung Kunde, Importveranlagung bei der Zollstelle.
Flussdiagramm zur Einfuhrzollanmeldung zeigt den Prozess der Erstübermittlung durch den Kunden und die Importabfertigung im Domizil. Schritte umfassen Übermittlung, Plausibilisierung, Abgabenberechnung und Kontrolle.
Einfuhrzollanmeldung - Erstübermittlung Kunde, Importveranlagung im Domizil des Kunden.
Ein Flussdiagramm zeigt den Backoffice-Prozess mit Schritten wie Belege archivieren, Verarbeitung freigeben, Quittungen erstellen und versenden.
Ablauf Back Office.

Sie melden Ihre Waren mittels elektronischer Datenübermittlung zur Einfuhr an. Das IT-System e-dec selektioniert die Einfuhrzollanmeldung aufgrund der zollinternen Risikoanalyse. Es unterscheidet zwischen drei Selektionsergebnissen:

  • gesperrt
    Die zur Einfuhr angemeldete Ware gilt als unter Zollkontrolle. Sie kann erst nach der abgeschlossenen Kontrolle (Vergleich der Einfuhrzollanmeldung mit Rechnungen, Lieferscheinen, Ursprungszeugnis, usw.) und einer allfälligen materiellen Beschau abgeführt werden.
  • frei mit
    Die zur Einfuhr angemeldete Ware kann sofort bzw. nach erfolgter Ladungskontrolle abgeführt werden. Die Kontrollen nehmen unsere Mitarbeitenden (Vergleich der Einfuhrzollanmeldung mit Rechnungen, Lieferscheinen, Ursprungszeugnis, usw.) nach der Warenabfuhr vor.
  • frei ohne
    Die zur Einfuhr angemeldete Ware kann sofort bzw. nach erfolgter Ladungskontrolle abgeführt werden. Wir nehmen keine Kontrollen vor.

Nach den Kontrolle durch uns bzw. der Warenabfuhr durch Sie wird die Einfuhrzollanmeldung zur Weiterverarbeitung im System freigegeben. Danach stellen wir die Zoll- und Mehrwertsteuerverfügungen aus und versorgen die entsprechenden Stellen (Finanzbuchhaltung, Handelsstatistik, andere Bundesstellen usw.) mit den Daten aus der Einfuhrzollanmeldung.