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Beschwerden zu Zollentscheidungen einreichen

Wenn Sendungen aus dem Ausland eintreffen, berechnen Transporteur und Zoll die anfallenden Abgaben. Sind Sie mit einem Zollentscheid oder den ermittelten Verzollungskosten nicht einverstanden, erfahren Sie hier, wie Sie Beschwerden korrekt einreichen können. Kontaktieren Sie bei Fragen zu Verzollungskosten bitte direkt den zuständigen Transporteur.

Beschwerde gegen die Zollveranlagung

Jede Sendung aus dem Ausland muss beim Schweizer Zoll zur Veranlagung angemeldet (verzollt und versteuert) werden. Im Post- und Kurierverkehr übernimmt der Transporteur (z.B. DHL, UPS, die Post usw.) diese Aufgabe. Er erstellt die Zollanmeldung gestützt auf die Angaben des Absenders. Aufgrund dieser Zollanmeldung wird die Sendung veranlagt, d.h. Zoll- und Mehrwertsteuer werden (i.d.R. dem Empfänger) in Rechnung gestellt. Weitere Informationen finden Sie unter: Empfangen von Briefen und Paketen.

Sind Sie mit der Veranlagungsverfügung nicht einverstanden? So beschweren Sie sich richtig.

Beschwerde gegen die Verzollungskosten von den Transporteuren

Die Höhe dieser Kosten wird durch die Unternehmen festgelegt. Das
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hat keinen Einfluss darauf. Diese Kosten beinhalten keine staatlichen Abgaben. Falls Sie Fragen zu den Verzollungskosten haben bitten wir Sie, sich direkt mit der betreffenden Firma in Verbindung zu setzen.

Weitere Informationen