Ausfuhr aus der Schweiz
Die Ausfuhr von Fahrzeugen aus der Schweiz unterliegt unterschiedlichen Vorschriften, je nachdem, ob das Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend exportiert wird. Bei Gebraucht- oder Unfallwagen müssen abfallrechtliche Bestimmungen beachtet werden.
Die Vorschriften und Formalitäten hängen davon ab, ob Sie das Fahrzeug definitiv ausführen/exportieren oder vorübergehend im Ausland benutzen möchten
Definitiv aus der Schweiz ausführen (Export)
Informationen dazu finden Sie unter Definitive Ausfuhr aus der Schweiz.
Handelt es sich um einen Gebraucht- oder Unfallwagen, müssen Sie zudem die abfallrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen. Informationen dazu finden Sie im folgenden Merkblatt oder beim Bundesamt für Umwelt (BAFU):
Verzolltes Fahrzeug vorübergehend im Ausland benutzen
Fahrzeuge, die mit schweizerischen Kontrollschildern ausgerüstet sind, können Sie ohne Zollpapiere (d. h. formlos) ins Ausland verbringen und anschliessend wiedereinführen.
Allgemeine Informationen zur vorübergehenden Verwendung von Waren finden Sie unter Vorübergehende Ausfuhr.
Bei der Wiedereinreise mit dem Fahrzeug müssen Sie sämtliche im Ausland durchgeführten Reparaturen, Umbauten, Veredelungen etc. unaufgefordert an der Grenze beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit anmelden. Informationen finden Sie unter Passiver Veredelungsverkehr.