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Applikation Tares

Der schweizerische Gebrauchstarif ist zur unmittelbaren Anwendung bei der Warenanmeldung (Veranlagung) bestimmt und wird in der Applikation Tares abgebildet. Tares enthält viele Angaben aus Rechtserlassen, welche bei der Veranlagung beachtet werden müssen. Massgebend sind jedoch in jedem Fall die Inhalte der Rechtserlasse.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit stellt die Applikation Tares kostenlos im Internet zur Verfügung - Direkter Zugang zur Applikation Tares.

Alle Waren, die ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet verbracht werden, müssen nach dem Zolltarif veranlagt (verzollt) werden.

Tares ist eine Datenbank, in der Waren aufgelistet und den verschiedenen Tarifnummern (Warennummern) zugeordnet werden. Durch Auswahl der achtstelligen Tarifnummer werden Zollansätze und andere Abgaben (MWST, Tabaksteuer, Gebühren auf alkoholische Getränke, usw.) sowie Informationen (beispielsweise zu Verboten, Beschränkungen oder Bewilligungspflichten) angezeigt. Die ersten sechs Stellen der Tarifnummer sind international gleich (HS) und können ein Hilfsmittel für die richtige Einreihung sein.

Viele Waren können im Rahmen von Freihandelsabkommen und Zollpräferenzen zu Gunsten der Entwicklungsländer unter Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen zollfrei oder zu einem ermässigten Zollansatz veranlagt werden.

Tares enthält keine Informationen über die verschiedenen Zollverfahren bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren (wie z.B. Waren anmelden, Geschenke, Übersiedlungsgut, Ausstellungen, Montage, nötige Dokumente, Formulare usw.).

Bedienung

Nach dem Auswählen des Datums, des Herkunfts- oder Bestimmungslandes, der Verkehrsrichtung (Einfuhr/Ausfuhr), der achtstelligen Tarifnummer und eines eventuell vorhandenen statistischen Schlüssels werden durch Anklicken des Lupensymbols die möglichen Zollansätze (Normal-Zollansatz sowie Zollansätze, die bei bestimmten Verwendungen unter gewissen Bedingungen oder bei Vorliegen von gültigen Ursprungszeugnissen gewährt werden), Zusatzabgaben (Gebühren, Steuern), Bewilligungspflichten und andere Hinweise angezeigt. Aus der Anwendung können auch verschiedene Links geöffnet werden:

Z.B. Entscheide über Warentarifierungen, Erläuterungen zum Zolltarif (beschreibt detailliert, welche Waren zu bestimmten Tarifnummern gehören) und die Bemerkungen (Allgemeines, Hinweise auf Freihandelsabkommen, Zollkontingente, Handelsstatistik, Zollbegünstigungen, Steuern, Ein- und Ausfuhrbewilligungen sowie spezielle Vorschriften).

Unter «Hilfe» sind ein Online-Handbuch, Antworten zu häufig gestellten Fragen und die Hotline-Adressen zu finden.

Eine elektronische Tares-Ausbildung sowie die Möglichkeit, den Generaltarif als PDF-Dokument ausdrucken zu können, rundet das Angebot im Internet ab. Bei einer Störung der Applikation Tares kann der Generaltarif zur Ermittlung der Tarifnummer verwendet werden (Notfalllösung), siehe unter «Weitere Informationen».

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen