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Alkoholzehntel: Aufgaben des BAZG

Das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) verteilt den Alkoholzehntel jährlich entsprechend ihrer Wohnbevölkerung unter den Kantonen (Art. 44 Abs. 3 AlkG). Die Auszahlung erfolgt nach folgendem Verteilschlüssel:

Gemäss Artikel 45 Absatz 2 AlkG sind die Kantone verpflichtet, einen Bericht über die Verwendung ihres Alkoholzehntels vorzulegen. Das BAZG veröffentlicht diese jährlich, so wie sie von den Kantonen übermittelt werden. Sie finden diese Berichte auf der entsprechenden Seite (Berichte der Kantone).

Bei Fragen zum Inhalt der Berichte wenden Sie sich direkt an die im jeweiligen Kantonsbericht angegebene Kontaktperson.

Kontakt Bereich Alkohol

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont