Der Zoll hebt die Vignettenpflicht für Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren. Zudem können Transporte von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit werden. Wer die Hilfsgüter schicken möchte, kann dies mit einer vereinfachten Zollanmeldung erledigen.