Tankkarten für Diplomaten
Gemäss Art. 30 der Verordnung vom 23. August 1989 über die Zollvorrechte der diplomatischen Missionen in Bern und der konsularischen Posten in der Schweiz (SR 631.144.0) und Art. 28 der Verordnung vom 13. November 1985 über die Zollvorrechte der internationalen Organisationen, der Staaten in ihren Beziehungen zu diesen Organisationen und der Sondermissionen fremder Staaten (SR 631.145.0) haben die in Art. 2 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 2007 über den Gaststaat (GSG; SR 192.12) genannten institutionellen Begünstigten und begünstigten Personen Anspruch auf den Bezug von unversteuerten Treibstoffen.
Bisher konnte man Tankkarten für den Bezug von unversteuertem Treibstoff bekommen, indem man das Formular ausfüllte, das über die Anwendung 15.52/15.54 generiert wurde.
Seit dem 1. Januar 2026 können Treibstoffhändler und Dienstleister, die vorher vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zugelassenen wurden, mit einem neuen Verfahren abgabenbefreiten Treibstoff abgeben.
Der Antrag für ein Bezugsmittel ist direkt beim Treibstoffhändler oder Dienstleister zu stellen, den die Begünstigten ausgewählt haben.
Dafür stellen die Treibstoffhändler bzw. Dienstleister auf ihrer Website zwei Antragsformulare zur Verfügung: eines für Privatfahrzeuge und eines für Dienstfahrzeuge.
Die Liste der zugelassenen Treibstoffhändler und Dienstleister, eine FAQ sowie eine detaillierte Erläuterung des neuen Verfahrens finden Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen” am Ende der Seite.