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Sicherheit

Auf der verlinkten Seite finden Sie umfassende Informationen zu Waffen, Munition sowie zivil und militärisch nutzbaren Gütern. Erfahren Sie mehr über Sicherheitsvorkehrungen und notwendige Vorausanmeldungen für eine effiziente Grenzabfertigung.

Auf der unten verlinkten Seite finden Sie Informationen zum Thema:

Waffen und Munition

Wenn Sie Waffen oder Munition importieren, exportieren oder durch das Land transitieren möchten, müssen Sie diese bei einer Zollstelle anmelden und präsentieren. Abhängig von Warenart, Herkunfts- und Bestimmungsland sowie Verkehrsrichtung werden Genehmigungen geprüft. Beachten Sie die Zolltarifnummern und rechtlichen Grundlagen zur Ermittlung der Bewilligungspflicht oder von Verboten.

Zivil und militärisch verwendbare Güter (dual use)

Dual-Use Güter, die sowohl für zivile als auch militärische Anwendungen geeignet sind, unterliegen besonderen Kontrollpflichten bei der Ein- und Ausfuhr. Bei der Ausfuhr benötigen sie in der Regel eine Bewilligung nach dem Güterkontrollgesetz oder dem Kriegsmaterialgesetz. Diese Regelungen sollen insbesondere verhindern, dass die Güter in Verbindung mit nuklearen, biologischen oder chemischen Waffen genutzt werden.

Import Control System 2: ICS2

ICS2, das Einfuhrkontrollsystem 2, setzt neue Standards in der Erfassung von Daten für Waren aus Drittländern, bevor diese in den gemeinsamen Sicherheitsraum eingeführt werden. Dieser Ansatz beeinflusst insbesondere die Abläufe von Post- und Express-Kurierfirmen sowie Frachtführer im Luftverkehr, die ihre Prozesse anpassen müssen.

Mehr Sicherheit für die Lieferkette

SAFE Framework of Standards der Weltzollorganisation Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (ZESA) – Vorausanmeldung Sicherheit (VAM) und zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator - AEO)