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Nichtzollrechtliche Aufgaben

ZG Art. 95: Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wirkt beim Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes mit. Diese so genannten NZE finden sich heute in zahlreichen Rechtsgebieten. Dazu zählen:

Abgabenerhebung

Wirtschaftliche und finanzielle Massnahmen

Regale und Monopole

Vollzug aussenwirtschaftlicher und aussenpolitischer Massnahmen

Beschränkungen und Überwachung der Einfuhr (insbesondere Agrarschutz) und der Ausfuhr (z.B. durch das Mittragen von UNO-Embargos, von Sanktionen oder wirtschaftlichen Massnahmen), autonomes Ursprungswesen:

Sicherheit

Geistiges Eigentum, Handel und Kultur

Wirtschaftliche und finanzielle Massnahmen

Zollkontingente

Massnahmen im Bereich Bevölkerung und Umwelt

Lebensmittelkontrollen und andere Gesundheitsschutzmassnahmen, Tier-, Pflanzen- und Artenschutz, Fischerei, Gifte und umweltgefährdende Stoffe, Transport gefährlicher Güter, radioaktive Stoffe, Edelmetallkontrolle, Immaterialgüterrecht:

Geistiges Eigentum, Handel und Kultur

Gesundheit

Umwelt

Massnahmen im Bereich Sicherheit und Polizei

Internationale Sicherheit, Migrationsgesetzgebung (Vollzug durch Personen- und Ausweiskontrollen sowie gezielte Fahndungen), Waffengesetzgebung, Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände, strategische Güter, Kriegsmaterial, Strassenverkehrsrecht, Unterstützung ausländischer Regierungen und Verwaltungen im Rahmen von Amts- und Rechtshilfe:

Sicherheit

Wirtschaftliche und finanzielle Massnahmen

Systematische Sammlung des Bundesrechts

In der systematischen Sammlung werden insbesondere die in Kraft gesetzten Erlasse veröffentlicht, so die Bundesverfassung, die Bundesgesetze, die Bundesbeschlüsse, die Verordnungen, die völkerrechtlichen Verträge und die Verträge zwischen Bund und Kantonen.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen