Regelkonforme Spirituosenproduktion für Privatpersonen
Obstbrand oder selbst kreierter Gin – die Nachfrage nach individuell hergestellten Spirituosen steigt. Doch in der Schweiz ist das Brennen Hochprozentigen für Privatpersonen streng geregelt.

Spirituosen der Marke Eigenbrand stehen hierzulande hoch im Kurs. Als Privatperson dürfen Sie jedoch keinen Brennapparat besitzen, erwerben oder verwenden. Die Brenntätigkeit steht ausschliesslich den konzessionierten Gewerbe- oder Lohnbrennereien zu. Dies gilt auch für die Herstellung von Gin mit Umbrand (Redistillation) von besteuertem Trinksprit und eingelegten Gin-Botanicals (Gewürze und Kräuter).
Wer als Privatperson qualitativ gute Spirituosen aus eigenen oder gekauften Früchten herstellen lässt, sollte sich an die folgende Checkliste halten:
1. Rohstoffe vorbereiten
Den Rohstoff für den Brennprozess vorbereiten, also waschen, zerkleinern und einmaischen.
2. Lohnbrenner suchen
Da es Privatpersonen in der Schweiz verboten ist, selber Spirituosen herzustellen, müssen Sie nach Abschluss des Gärprozesses eine konzessionierte Lohnbrennerei aufsuchen, welche die Maische zur Spirituose verarbeiten wird.
3. Steuern und Brennerlohn entrichten
Auf Spirituosen, ob importiert oder in der Schweiz hergestellt, lastet eine Steuer von 29 Franken pro Liter reinen Alkohols. Für einen Liter Obstbrand zu 40 % Vol muss beispielsweise eine Steuer von 11.60 Franken bezahlt werden. Die Lohnbrennerei meldet dem BAZG via Formular, für wen und aus welchen Rohstoffen sie eine bestimmte Menge an Destillaten herstellte. Die Steuerrechnung schickt das BAZG dann direkt der Person zu, die den Brennauftrag erteilt hat. Der Brennerlohn wird von der Lohnbrennerei in Rechnung gestellt. Mehr Informationen dazu (inkl. Merkblätter und Adressen) finden Sie im entsprechenden Leitfaden.
Weitere Informationen
Kontakt Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont