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Das Zollkonto im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ) - Weitere Informationen

Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz in Kraft und es werden neue Zinssätze für Bundessteuern eingeführt. Das zentralisierte Abrechnungsverfahren erleichtert die zügige und bargeldlose Zollabwicklung.

Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2026

Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das verminderte Zinsniveau an. Ab 2026 gilt bei Verzug, für Rückerstattungen und bei bedingter Zahlungspflicht ein Zinssatz von 4 Prozent.

Verordnung des EFD über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern

Gesuch um Ratenzahlungen

Zollkonto ZAZ eröffnen
Mit dem zentralisierten Abrechnungsverfahren (ZAZ) des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
kommen Sie schnell und bargeldlos durch den Zoll.

Registrierungsinformationen nach Kontoeröffnung
Verfügungen und Bordereau sind elektronisch abzuholen.

Zahlungen und Rechnungen

Um eine problemlose Nutzung des ZAZ-Kontos zu gewährleisten, beachten Sie folgende Punkte:

Zuständigkeiten bei Problemen und Fragen

Je nach Problem und Fragen gelangen Sie direkt zur richtigen Ansprechstelle.

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