Ausbildung Fachspezialist/in Zoll und Grenzsicherheit
Die Ausbildung zur/zum Fachspezialistin/en Zoll und Grenzsicherheit ist eine zentrale Initiative der digitalen Transformation der Eidgenössischen Zollverwaltung. Die zweijährige Ausbildung beinhaltet umfassende 360°-Kontrollen von Waren, Personen und Transportmitteln und endet mit einem Eidgenössischen Fachausweis.
Du wirst darin ausgebildet, umfassende 360°-Kontrollen von Waren, Personen und Transportmitteln durchzuführen. Ausserdem vertiefst du deine Kompetenzen während der Spezialistenausbildung in mindestens einem Bereich.
Alle Mitarbeitenden werden einheitlich uniformiert und aufgabenbezogen bewaffnet.
Die Einsätze erfolgen gemeinsam und nicht nach Fachrichtung organisiert. So kann das BAZG rasch auf Lageveränderungen reagieren und seine Kräfte zielgerichtet und wirkungsvoll einsetzen.
Die bezahlte Ausbildung dauert rund zwei Jahre (Basisausbildung und Spezialisierung). Sie ist modular aufgebaut und umfasst moderne Lehr- und Lernformen. Sie findet im Campus BAZG in Liestal und teilweise in Interlaken sowie in den Regionen statt. Gewisse Inhalte erlernst du im Selbststudium über eine E-Learning-Plattform. Die Ausbildung ist anspruchsvoll und abwechslungsreich. Der Schulalltag sowie die praktischen Module verlangen eine hohe geistige und körperliche Fitness.
Die Basisausbildung besteht aus schulischen Ausbildungsblöcken und praktischen Einsätzen. Während der Ausbildung im Campus BAZG wirst du von erfahrenen Ausbildner/innen betreut. Die praktischen Einsätze absolvierst du in einem regionalen Ausbildungsteam. Du wirst dort durch praxiserprobte Berufsbildner/innen betreut.
Die Basisausbildung umfasst folgende Themen:
Organisationsgrundlagen
Gesundheit
Sozialkompetenz und Selbstkompetenz
Recht
Prozesse und Verfahren
Zollabgaben
Risikoanalyse
Kriminalistik
Sicherheit im Einsatz und Intervention
Je nach Region besuchen die Mitarbeitenden unterschiedliche lokale Einheiten, um ein vollständiges Bild der Tätigkeiten zu erhalten.
Informationen zur Basisausbildung
Jedes Ausbildungsniveau (1 – 4) dauert rund 16 Wochen und wird danach abgeschlossen. Die Ausbildung dauert insgesamt 64 Wochen. Wenn du alle Niveaus erfolgreich abgeschlossen hast, gilt die Basisausbildung als bestanden und du erhältst ein Zertifikat. Ausserdem werden alle unsere Mitarbeitenden feierlich vereidigt.
Der theoretische Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Zur Verarbeitung des anspruchsvollen Lernstoffes muss zusätzlich mit einem täglichen Lernaufwand von zwei bis drei Stunden gerechnet werden.
Während den theoretischen Ausbildungsmodulen kann im Campus BAZG gewohnt und übernachtet werden. Je nach Anfahrtsweg kannst du bereits am Sonntagabend anreisen. Bei Platzmangel kann den Mitarbeitenden aus der Region kein Zimmer garantiert werden. Die Unterkunft im Doppelzimmer und Verpflegung (ausgenommen Getränke) sind kostenlos.
Während den praktischen Modulen ist die tägliche Rückkehr vom Arbeitsort an deinen Wohnort aufgrund des unregelmässigen Dienstes nicht immer möglich. Daher kannst du bei Bedarf ein Zimmer in einer Gemeinschaftswohnung in der Region beziehen.
Während den theoretischen Modulen musst du grösstenteils auf das Vereinsleben oder aktive Sportausübung in einem Verein verzichten. Selbstverständlich ist es erlaubt, z. B. dein Mountainbike zu Trainingszwecken mitzunehmen. Die Turnhalle und der Kraftraum stehen ebenfalls zur Verfügung.
Das Mitbringen von Haustieren (auch Katzen oder Hund) ist nicht möglich.
Während der Grundausbildung arbeitest du bei einer Ausbildungs-Lokalebene. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wirst du definitiv einer Lokalebene in der Regionalebene zugeteilt. Allenfalls wechselt in den ersten Jahren der Dienstort innerhalb der Regionalebene zu Ausbildungszwecken.
Nach der bestandenen Basisausbildung wird eine feierliche Vereidigung durchgeführt, an der auch Angehörige und Bekannte teilnehmen können. An der Vereidigung ist jede/r Aspirantin/Aspirant verpflichtet, einen Amtseid oder ein Amtsgelübde auf die Verfassung und Gesetze der Schweiz sowie die gewissenhafte Ausführung der Amtspflichten abzulegen. Eine Weigerung bedeutet grundsätzlich einen Verzicht auf das Amt und kann einen Grund für eine ordentliche Kündigung darstellen.
Der Lohn während der Ausbildung liegt je nach Alter zwischen 45 000 und 77 000 Franken pro Jahr. Bei erfolgreichem Abschluss der Fachprüfungen im Rahmen der Basis- und Spezialistenausbildung erfolgt eine Lohnerhöhung. Der maximale Jahreslohn (inkl. 13. Monatslohn) für Fachspezialisten/innen Zoll und Grenzsicherheit beträgt rund 100 000 Franken. Bei der Wahl in eine Spezialistenfunktion oder auf eine Kaderstelle wechselt die Lohnklasse und dementsprechend der maximale Jahreslohn.
Es werden Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie unregelmässiges Arbeiten ausbezahlt.
Mit dem Anstellungsvertrag (Arbeitsvertrag) als Fachspezialist/in Zoll und Grenzsicherheit erhältst du eine Rückzahlungsvereinbarung. Diese Vereinbarung wird erst wirksam, wenn du nach der Spezialistenausbildung die Berufsprüfung bestanden hast. Damit verpflichtest du dich, dein Arbeitsverhältnis mit dem BAZG für mindestens zwei Jahre aufrecht zu erhalten. Bei einem vorzeitigen und selbstverschuldeten Austritt musst du einen Teil der Ausbildungskosten zurückzahlen.
Nach der Basisausbildung eignest du dir in einer Fachrichtung – Waren, Personen oder Transportmittel – vertiefte Kompetenzen in weiteren Ausbildungsmodulen an. Diese Spezialistenausbildung schliesst du mit der Berufsprüfung und dem Eidgenössischen Fachausweis ab.