Nachfolgend finden Sie Informationen zu unseren elektronischen Applikationen. Sie können je nach Anwendung direkt Waren anmelden oder diese für eine grobe Kostenschätzung verwenden.
Wenn Sie als Privatperson im Reiseverkehr Souvenirs, Lebensmittel, alkoholische Getränke, Zigaretten oder andere Waren in die Schweiz einführen wollen, müssen Sie verschiedene Bestimmungen beachten.
Alle Handels- und Privatwaren, die Sie nicht im persönlichen Reisegepäck oder im privaten Motorfahrzeug mitführen, müssen Sie bei der Ein- und Ausfuhr gemäss dem entsprechenden Zolltarif anmelden.
Informieren Sie sich bei fachlichen wie auch technischen Fragen zu IT-Zollfachanwendungen entweder in unseren Publikationen, Merkblättern, Vorschriften oder wenden Sie sich an eine unserer Supportstellen.