Für im Inland hergestellte Spirituosen und alkoholhaltige Produkte, die ausschliesslich für den Schweizer Markt bestimmt sind, kann bei der Sektion SPIR eine Einstufungsauskunft verlangt werden.
Solche Auskünfte beinhalten keinerlei zolltarifarische Einteilungen und sind nicht für Waren zu stellen, die für den Export oder für den Import bestimmt sind.
Einstufungsauskünfte werden grundsätzlich nur auf Basis der eingereichten Angaben erteilt und können mit dem Formular «Auskunft über die Einstufung gemäss Alkoholgesetz» mit den verlangten Unterlagen direkt an die Sektion Spirituosensteuer via E-Mail (spirituosen@bazg.admin.ch) gesandt werden. Bitte vermerken Sie den Betreff «Einstufungsanfragen».
Es ist Sache der Herstellerin oder des Herstellers, die notwendigen Laboranalysen vor dem Einsenden der Einstufungsanfragen durchzuführen zu lassen. Auf das Einsenden von Mustern und Proben an die SPIR ist zu verzichten. Falls Muster erforderlich sind, werden diese bei Bedarf nachgefordert.
In rechtlicher Hinsicht stellen schriftliche Einstufungsauskünfte keine Verfügungen dar, sie enthalten daher keine Rechtsmittelbelehrung und sind nicht beschwerdefähig.