Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten

Vereinfachung Bewilligungsverfahren aktiver Veredelungsverkehr im ordentlichen Verfahren ab 1. Januar 2019

Nach Wegfall der Ausfuhrbeiträge, die heute einen grossen Teil der Preisdifferenz kompensieren, wird der aktive Veredelungsverkehr per 1. Januar 2019 für heute ausfuhrbeitragsberechtigte Grundstoffe zur Herstellung von verarbeiteten Nahrungsmitteln der Zollkapitel 15–22, ohne Konsultation der betroffenen Organisationen und Bundesstellen nach Artikel 165a Zollverordnung bewilligt. Ergänzend gilt dies auch für Magermilch (Tariflinien 0401.1010 und 0401.1090), für die Getreidearten Weizen, Dinkel und Mengkorn (Tariflinien 1001.9921 und 1001.9929), sowie für Roggen (1002.9021 und 1002.9029). 

Neu ist, dass für oben erwähnte Grundstoffe das heutige Konsultationsverfahren durch ein Informationsverfahren ersetzt wird. Das Informationsverfahren erlaubt den inländischen Rohstoffproduzenten, den Gesuchstellern Angebote zu unterbreiten. Nach Ablauf einer Karenzfrist von 10 Arbeitstagen nach Informierung der betroffenen Organisationen werden Bewilligungsgesuche bewilligt, sofern die Gesuchsteller die Gesuche aufrechterhalten und kein überwiegendes öffentliches Interesse gegen die Bewilligungserteilung spricht. 

Im Internet werden unter (www.bazg.admin.ch) BAZG >>Information Firmen >>Befreiungen, Vergünstigungen, Zollpräferenzen und Ausfuhrbeiträge >>Einfuhr in die Schweiz >>Aktiver Veredelungsverkehr demnächst weitere Informationen zu dieser Thematik aufgeschaltet.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

Sektion Zolltarif und Wirtschaftsmassnahmen
Taubenstrasse 16
3003 Bern

Dienst Wirtschaftsmassnahmen

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