1 zuständige Lokalebene für zugelassene Empfänger und Versender mit mehreren Standorten

Zugelassene Empfänger und Versender (ZE und ZV), die heute wegen mehrerer Standorte mehrere ZE bzw. ZV Bewilligungen innehaben, können den Antrag stellen, nur noch einer einzigen zuständigen Lokalebene zugeteilt zu werden.

Als «Bewilligungsinhaber mit einer zuständigen Lokalebene» ergeben sich für Sie folgende Abweichungen zum Standardprozess:

 

Zuständige
Lokalebene

Sie erhalten einen Ansprechpartner.

Die Oberzolldirektion teilt Sie einer zuständigen Lokalebene
zu. Dieser übermitteln Sie anschliessend sämtliche Zollanmeldungen.

Zugelassene Orte

Warenzufuhr
schweizweit
möglich

Sie können alle zugelassenen Orte im gesamten Zollgebiet nutzen und zwar unabhängig davon, wer sie betreibt.

Jedem zugelassenen Ort wird eine zuständige Zollstelle zugewiesen (siehe unten).

Zusätzliche
Beteiligte

  • Verantwortliche
    Person am
    zugelassenen Ort
  • Zuständige
    Zollstelle

 

Sie müssen bei jedem zugelassenen Ort einen Ansprechpartner bezeichnen, der Sie in Zollbelangen vor Ort vertritt.

Die für den zugelassenen Ort zuständige Zollstelle führt die Kontrollen durch.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/einfuhr-in-die-schweiz/besondere-einfuhrverfahren/zugelassener-empfaenger/1-lokalebene-fuer-zugelassene-empfaenger-und-versender.html