Zahlungen und Rechnungen

Sie können Ihre Rechnungen entweder per QR-IBAN mit Referenz-Nr., Lastschriftverfahren (LSV) oder per E-Rechnung bezahlen. Informieren Sie sich hier über die Zahlungsmodalitäten. Beachten Sie auch die Bedingungen für die elektronische Veranlagung von Handelswaren.

Rechnungsversand

Sie können Ihre Rechnungen entweder auf dem Postweg oder elektronisch als PDF/E-Mail oder E-Rechnung erhalten.

Zahlungsarten

Rechnungen mit QR Code

Unser Zahlungssystem wurde gemäss den PaymentStandards.ch aufgebaut und adressiert sich auf den QR-IBAN.

https://www.paymentstandards.ch

Rechnung mit QR-IBAN

Haben Sie diese Zahlungsart gewählt, benutzen Sie unbedingt den Einzahlungsschein mit den vorgedruckten Angaben pro
Rechnung (keine Kumulation, keine Sammelzahlungen). Ihr Konto/Ihre Zahlung kann damit schnell, korrekt und automatisch ausgeglichen werden.

Lastschriftverfahren

Falls Sie sich entschliessen, am LSV / Business Direct Debit teilzunehmen, füllen Sie bitte die Belastungsermächtigung aus und schicken Sie diese an Ihre Bank. Die Bank füllt den unteren Teil aus und leitet den Abschnitt B an das BAZG, Abteilung Finanzen, weiter.

Im LSV werden die geschuldeten Abgaben direkt Ihrem Bankkonto belastet (PostFinance wird nicht akzeptiert). Bei Zahlungen via LSV werden die Zahlungsfristen eingehalten (siehe unten).

Ihre Vorteile, wenn Sie am LSV teilnehmen:     

  • Sie brauchen nicht mehr an die Zahlungstermine zu denken.     
  • Schreibarbeiten fallen weg.
  • Mahnungen werden vermieden.

E-Rechnung

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Rechnungen elektronisch zu beziehen. Mit der E-Rechnung können Sie Ihre Zahlung papierlos, einfach und sicher bezahlen. Es gelten die vorgeschriebenen Zahlungsfristen (siehe unten).
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite: E-Rechnung.

Zahlungsfristen

Die Zahlungsfristen sind verschieden, je nachdem, ob es sich um Zollabgaben oder MWST-Abgaben handelt:

  • Zollabgaben müssen gemäss Art. 69 Zollgesetz innert 5 Tagen beglichen werden.       
  • Für die MWST-Abgaben wird eine Zahlungsfrist von 60 Tagen gewährt, sofern die Bedingungen gemäss Art. 56 Abs. 2 MWSTG, zutreffen.

Weiteres zu beachten

  • Die Zahlung hat in amtlicher Währung (Schweizerfranken (CHF) zu erfolgen. Allfällige Bankspesen im Zusammenhang mit der Zahlung hat der Kunde zu tragen.
  • Zahlungen müssen zugunsten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, 3003 Bern erfolgen.
  • Verwenden Sie nur den Einzahlungsschein mit der dazugehörenden Referenznummer, den Sie vom BAZG erhalten.
  • Falls die Zahlung mit dem Einzahlungsschein nicht möglich ist und Sie eine andere Zahlungsart verwenden, vermerken Sie bitte beim Zahlungsgrund Ihre Rechnungs- und ZAZ-Kontonummer.  
  • Vermeiden Sie Sammelzahlungen, die mehrere Rechnungen umfassen, nach Möglichkeit. Führen Sie trotzdem eine Sammelzahlung aus, müssen Sie beim Zahlungsgrund zwingend alle Rechnungsnummern wie auch Ihre ZAZ-Kontonummer angeben. Zudem ist im Voraus ein detailliertes Avis an unsere E-Mail-Zentrale info-finanzen@bazg.admin.ch zuzustellen.
  • Bei einem ZAZ-Konto handelt es sich nicht um ein Kontokorrentkonto. Bezahlen Sie deshalb immer den genauen Rechnungsbetrag. Ziehen Sie keine Guthaben ab. Teilzahlungen können nicht akzeptiert werden.

Kontakt

Finanzen BAZG

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Taubenstrasse 16
3003 Bern

Kontaktformular ZAZ

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