Tiere und Tierprodukte

Tiere und Tierprodukte aus Drittstaaten (andere Staaten als EU-Mitgliedstaaten, Island, Nordirland und Norwegen) müssen vor oder bei der Einfuhr in die Schweiz grenztierärztlich kontrolliert werden. Dies findet beim Ersteintritt in den gemeinsamen Veterinärraum EU-Schweiz statt und kann daher auch durch Grenzkontrollstellen der EU erfolgen.

Zollanmeldung

Zuständige Zollstellen

Tiere und Tierprodukte, die Sie direkt aus Drittstaaten in das Zollgebiet der Schweiz einführen wollen, können Sie nur bei den Zollstellen Genf-Flughafen und Zürich-Flughafen anmelden.

Andere Tiere und Tierprodukte können Sie bei allen Zollstellen anmelden, die im nachstehenden Dokument ad D-107 in Ziffer 2 entsprechend gekennzeichnet sind.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verbote-beschraenkungen-und-auflagen/gesundheit_lebensmittelrecht/tiere-und-tierprodukte.html