Rückerstattung für Fahrten im unbegleiteten Kombi-Verkehr (UKV)

Bei Fahrten im Vor- und Nachlauf des UKV handelt es sich um solche, die von Strassenfahrzeugen mit Ladebehältern (Container, Wechselaufbauten, Anhänger) zwischen dem Verlade- / Entladeort und einem Umschlagsbahnhof oder dem Rheinhafen ausgeführt werden. Dabei darf das Ladegut beim Übergang vom einen zum andern Verkehrsträger das Transportgefäss (Ladebehälter) nicht wechseln.

Halterinnen und Halter von der PSVA-Abgabe unterliegenden Fahrzeugen, mit denen Fahrten im UKV ausgeführt werden, erhalten für die Fahrten im Vor- und Nachlauf des UKV vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG auf Antrag eine Rückerstattung.

Beachten Sie dazu die Richtlinien und die in der Infobox „Dienstleistungen" aufgeführten Dokumente.

Kontakt

Zentrale PSVA

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Verkehrsabgaben
3003 Bern
Tel.
+41 58 463 07 79

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