Montagestellen

Montagestellen können je nach Art der Zulassung LSVA-Erfassungsgeräte, Fahrtschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen einbauen, prüfen und warten. 

Montagestellen Scheibenwechsel dürfen das LSVA-Erfassungsgerät anlässlich eines Frontscheibenwechsels im Auftrag vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG offiziell von der Frontschreibe entfernen und wieder montieren.

Die Zulassungen sind an bestimmte Anforderungen geknüpft. Detaillierte Informationen finden Sie unter den Rubriken Zulassungskriterien.

Anerkennung als Montagestelle

Die Zulassung können nur Firmen in der CH und im FL beantragen.

Anerkennung als Montagestelle Scheibenwechsel

Die Zulassung können Firmen in der CH und im Ausland beantragen.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/dienst-zulassungsstelle-zls/montagestellen.html